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überholt am 

03.01.2023

 

Inhaber : Britta MisgayskiSteuernummer  32 /240 /00149

Archenholdstrasse 32

10315 Berlin

Tel. 030/ 5291222

 

 

Corona 2023 Update

Für ihren Friseurbesuch gilt

ab 01.01.2023

BITTE

eine medizinische Maske oder FFP 2Maske zu tragen

Da ich als Alleinkämpfer arbeite und auch Hausbesuche bei Älteren sowie kranken Menschen mache ,

möchte ich alle so gut wie möglich schützen.

Denn wenn ich krank werde falle ich für alle Kunden aus.

So möchte ich meine Kundschaft bitten, Rücksicht zu nehmen und mindestens eine medizinische Maske zu tragen.

 

Vielden Dank im vorraus

 

 

 

 

Für ihren Friseurbesuch gilt ab 15.11.2021 die

2G Regel und FFP 2 Maskenpflicht.

entweder sind Sie nachweislich geimpft oder genesen .

Die 2 G Regel gilt nicht für Kinder und Jugendliche

 bis einschließlich 17 Jahre

Bitte kommen Sie nicht in den Salon mit Atemwegserkrankungen oder Covid 19 Symtome ,

damit werden sie nicht bedient.

 

Corona 2021

Ich darf wieder öffnen !


 

Nach 10 Wochen Schließzeit darf ich den Friseursalon ab dem

 1. März 2021 wieder öffnen.

 

Ich freue mich

Ich bin mir sicher, die Freude bei Ihnen ist genauso groß wie bei mir und dennoch

bitte ich Sie um ein wenig Geduld bei der Terminvergabe.

Ich arbeite nach und nach die Terminwünsche ab.

 

Bei aller Vorfreude dürfen wir jedoch nicht die Hygieneregeln außer Acht lassen.

Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin einen medizinischen Mundschutz, bzw. mind. eine OP-Maske mit.

 

Diese Maßnahmen sind Bestandteil der „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk“ und Kosmetikstudios.

Dieser Arbeitsschutzstandard wurde in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband des Friseurhandwerks,

der Berufsgenossenschaft und den Kammern und Innungen zur Risikoreduzierung im Friseur- und Kosmetikbetrieb verpflichtend zusammengetragen.

 

Die folgenden Auflagen, Schutzmaßnahmen und Arbeitsabläufe

-         An erster Stelle,bitte betretet nicht den Salon mit Atemwegserkrankungen oder Covid 19 Symtome

  

-     Es dürfen sich nur eine begrenzte Anzahl von Kunden im Salon aufhalten , dadurch ist ein arbeiten mit Termin nötig

-     Begleitpersonen dürfen nicht mit in den Salon  sie müssen draußen warten.

-     Es besteht eine Maskenpflicht FFP2 Masken,

-     bitte keine Stoffmasken  , sollte sie keine FFP2 Maske haben, ist die Möglichkeit bei mir sie käuflich zu erwerben.

-     Beim Eintreten und Verlassen des Salons sind die Hände zu waschen oder zu desinfizieren der Desinfektionsständer steht im Eingangsbereich bereit

-     Der Wartebereich ist auf Anordnung geschlossen.

-     Haarschnitte und andere Dienstleistungen dürfen nur am gewaschenen Haar durchgeführt werden (Ausnahmen bei Farben und Blondierungen) . Das Haare waschen wird zur Pflicht im Salon sowie bei Hausbesuchen .

-     Kunden /Kundinnen dürfen derzeit sich nicht selber Fönen  Haarschnitt pur sind somit nicht mehr möglich

-     Mindestabstand von 1,50 m nur der Kunde/ Kundin und ich dürfen sich nähern unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen und nur für die Dauer der Bedienung

-     Kinder Haarschnitte nur möglich ,wenn sie sich die Haare waschen lassen und allein auf dem Friseurstuhl sitzen bleiben

-     Kundenbewirtung ist verboten

-     Keine Auslage von Zeitschriften

-     Kontaktflächen desinfizieren

-     Arbeitsmittel nach jedem Kunden desinfizieren

 

Dazu haben wir weitere genaue Anweisungen, Auflagen bzgl. Hygiene und Reinigungsmaßnahmen etc.


Zudem gibt es eine Dokumentationspflicht:
„Kundenkontaktdaten sind mit deren Einverständnis zu dokumentieren, damit eine etwaige Infektionsketten nachvollzogen werden kann. Kunden können nur bedient werden, wenn sie mit der Dokumentation einverstanden sind.


Die oben genannten verpflichtenden Auflagen (wegen Corona) , sowie der damit verbundene Mehraufwand zwingen mich, meine Preise anzupassen.

Unter Corona Einzelheiten einsehbar,bzw. bei BGW online einsehbar.

 


 

 

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