überholt am 03.01.2023
Inhaber : Britta MisgayskiSteuernummer 32 /240 /00149 Archenholdstrasse 32 10315 Berlin Tel. 030/ 5291222
|
Corona 2023 Update Für ihren Friseurbesuch gilt ab 01.01.2023 BITTE eine medizinische Maske oder FFP 2Maske zu tragen Da ich als Alleinkämpfer arbeite und auch Hausbesuche bei Älteren sowie kranken Menschen mache , möchte ich alle so gut wie möglich schützen. Denn wenn ich krank werde falle ich für alle Kunden aus. So möchte ich meine Kundschaft bitten, Rücksicht zu nehmen und mindestens eine medizinische Maske zu tragen.
Vielden Dank im vorraus
Für ihren Friseurbesuch gilt ab 15.11.2021 die 2G Regel und FFP 2 Maskenpflicht. entweder sind Sie nachweislich geimpft oder genesen . Die 2 G Regel gilt nicht für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre Bitte kommen Sie nicht in den Salon mit Atemwegserkrankungen oder Covid 19 Symtome , damit werden sie nicht bedient.
Corona 2021 Ich darf wieder öffnen !
Nach 10 Wochen Schließzeit darf ich den Friseursalon ab dem 1. März 2021 wieder öffnen.
Ich freue mich Ich bin mir sicher, die Freude bei Ihnen ist genauso groß wie bei mir und dennoch bitte ich Sie um ein wenig Geduld bei der Terminvergabe. Ich arbeite nach und nach die Terminwünsche ab.
Bei aller Vorfreude dürfen wir jedoch nicht die Hygieneregeln außer Acht lassen. Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin einen medizinischen Mundschutz, bzw. mind. eine OP-Maske mit.
Diese Maßnahmen sind Bestandteil der „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk“ und Kosmetikstudios. Dieser Arbeitsschutzstandard wurde in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband des Friseurhandwerks, der Berufsgenossenschaft und den Kammern und Innungen zur Risikoreduzierung im Friseur- und Kosmetikbetrieb verpflichtend zusammengetragen.
Die folgenden Auflagen, Schutzmaßnahmen und Arbeitsabläufe - An erster Stelle,bitte betretet nicht den Salon mit Atemwegserkrankungen oder Covid 19 Symtome
- Es dürfen sich nur eine begrenzte Anzahl von Kunden im Salon aufhalten , dadurch ist ein arbeiten mit Termin nötig - Begleitpersonen dürfen nicht mit in den Salon sie müssen draußen warten. - Es besteht eine Maskenpflicht FFP2 Masken, - bitte keine Stoffmasken , sollte sie keine FFP2 Maske haben, ist die Möglichkeit bei mir sie käuflich zu erwerben. - Beim Eintreten und Verlassen des Salons sind die Hände zu waschen oder zu desinfizieren der Desinfektionsständer steht im Eingangsbereich bereit - Der Wartebereich ist auf Anordnung geschlossen. - Haarschnitte und andere Dienstleistungen dürfen nur am gewaschenen Haar durchgeführt werden (Ausnahmen bei Farben und Blondierungen) . Das Haare waschen wird zur Pflicht im Salon sowie bei Hausbesuchen . - Kunden /Kundinnen dürfen derzeit sich nicht selber Fönen Haarschnitt pur sind somit nicht mehr möglich - Mindestabstand von 1,50 m nur der Kunde/ Kundin und ich dürfen sich nähern unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen und nur für die Dauer der Bedienung - Kinder Haarschnitte nur möglich ,wenn sie sich die Haare waschen lassen und allein auf dem Friseurstuhl sitzen bleiben - Kundenbewirtung ist verboten - Keine Auslage von Zeitschriften - Kontaktflächen desinfizieren - Arbeitsmittel nach jedem Kunden desinfizieren
Dazu haben wir weitere genaue Anweisungen, Auflagen bzgl. Hygiene und Reinigungsmaßnahmen etc.
|